allanswers.org - <2003-03-16> Auktionen-FAQ (Infos zu de.alt.etc.auktionshaeuser)

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<2003-03-16> Auktionen-FAQ (Infos zu de.alt.etc.auktionshaeuser)

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      Häufig gestellte Fragen (frequently asked questions, FAQ)
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                        zum Thema Auktionen
                        ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
 und allgemeine Informationen zur Gruppe de.alt.etc.auktionshaeuser
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Übersicht
=========

1.          Vorwort
1.1.        Was ist daea und wozu dient dieses Dokument?

2.          daea-Internes
2.1.        Tagline und Charta von daea
2.2.        Themenbereiche
2.3.        Umgangsformen in der Gruppe
2.4.        Gestaltung des Betreffs/Verwenden von Tags
2.5.        Abkürzungen
2.6.        Diskussionen über eine konkrete Auktion, einen bestimmten
            Geschäftspartner, ...
2.7.        Datenschutz

3.          FAQ: online versteigern/ersteigern
3.1.        Kauf
3.1.1.      Vor dem Ersteigern
3.1.1.1.    - Was sollte man bei einem Angebot beachten?
3.1.2.      Nach dem Ersteigern
3.1.2.1.    - Ich habe eine Auktion gewonnen. Und nun?
3.1.2.2.    - Was tun, wenn der Verkäufer mich nicht bewerten möchte?

3.2.        Verkauf
3.2.1.      Vor dem Versteigern
3.2.1.1.    - Welchen Startpreis soll ich wählen?
3.2.1.2.    - Welche Zahlungsmodalitäten soll ich anbieten?
3.2.1.3.    - Welche Versandart soll ich anbieten?
3.2.1.4.    - Wer soll die Gebühren übernehmen?
3.2.1.5.    - Was soll ich beim Erstellen des Angebotstextes beachten?
3.2.1.6.    - Was sollte ich noch beachten?
3.2.2.      Nach dem Versteigern
3.2.2.1.    - Was tun, wenn mein Artikel versteigert ist?
3.2.2.2.    - Was tun, wenn der Käufer mich nicht bewerten möchte?
3.2.2.3.    - Was tun, wenn der Käufer vom Vertrag abspringt?

4.          FAQ: Rechtliches zu Online-Auktionen
4.0         Vorbemerkungen
4.1.        zum Kauf
4.1.1       Allgemeines zum Vertragsschluß
4.1.1.1     - Ich habe bei einem Onlineauktionshaus etwas von Privat
              ersteigert und will es nun doch nicht mehr haben. Was
              kann ich machen?
4.1.1.2     - Aber wir haben doch nichts Schriftliches, also ist es
              doch kein Vertrag, oder?
4.1.1.3     - Ich habe bei einem Onlineauktionshaus etwas von einem
              Händler ersteigert und will es nun doch nicht mehr
              haben. Was kann ich machen?

4.1.2       Warenübergabe
4.1.2.1     - Ich habe von privat etwas ersteigert. Der Verkäufer hat
              die Sendung zur Post gebracht, was er auch beweisen
              kann. Sie ist aber nie angekommen. Was nun?
4.1.2.2     - Ich habe von privat etwas ersteigert. Der Verkäufer
              behauptet, daß er die Sendung zur Post gebracht hat,
              was er nicht beweisen kann. Sie ist aber nie angekommen.
4.1.2.3     - Ich habe von einem Händler etwas ersteigert. Der
              Verkäufer behauptet, daß er die Sendung zur Post
              gebracht hat, es ist aber nie angekommen.
4.1.2.4     - Dem Verkäufer war anscheinend der Kaufpreis zu niedrig:
              er meldet sich nach Auktionsende nicht, antwortet nicht
              auf meine E-Mails und macht auch keine Anstalten, mir
              die Ware zu liefern.
4.1.2.5     - Der Verkäufer meldet sich nicht und will anscheinend gar
              nicht verkaufen. Mir ist die Sache eigentlich egal -
              kann ich die Angelegenheit nicht einfach so ergessen?
4.1.2.6     - Ich hab dem Verkäufer den Kaufpreis überwiesen. Nun
              liefert er jedoch nicht und meldet sich auch nicht mehr.
              Was soll ich tun?

4.1.3       Sachmängelhaftung/Garantie
4.1.3.1     - Der Artikel ist anders als es aus der Beschreibung
              hervorging. Was kann ich machen?
4.1.3.2     - Ich habe etwas von privat ersteigert. Muß der Verkäufer
              für Sachmängel haften und wie lange?
4.1.3.3     - Ich habe etwas von einem Händler ersteigert. Muß der
              Verkäufer für Sachmängel haften und wie lange?
4.1.3.4     - Ich habe etwas gekauft und es ist nach X Monaten kaputt
              gegangen. Habe ich Garantie?
4.1.3.5     - Ich habe einen Artikel erworben, in dessen Beschreibung
              stand, daß er möglicherweise defekt ist. Nun ist es
              wirklich defekt, kann ich ihn zurückgeben?
4.1.3.6     - Nun hat der Verkäufer überhaupt nichts zur
              Funktionstüchtigkeit geschrieben, muß es dann
              funktionieren?

4.1.4       Allgemeines/Sonstiges
4.1.4.1     - Ich habe mich beim Bieten vertippt (falschen Betrag
              eingegeben, wiederholt auf den Sofort-Kaufen-Knopf
              gedrückt o. ä.) und so mehr geboten, als ich wollte.
              Bin ich an dieses Gebot gebunden?
4.1.4.2     - Ich hab mir die Beschreibung nicht richtig durchgelesen
              bzw. falsch verstanden. Bin ich an dieses Gebot
              gebunden?
4.1.4.2b    - Ich habe unbewußt statt einem Produkt nur dessen
              Verpackung ersteigert. Muß ich die Schachtel trotzdem
              abnehmen oder ist das schon Betrug?
4.1.4.3     - Ich hab bei einer Auktion aus Spaß ein paar Tausend Euro
              geboten (z. B. bei einer Scherzversteigerung à la
              "halbes Käsebrötchen", "Schnee von gestern" oder
              "nichts"). Muß ich den Betrag nun wirklich zahlen?
4.1.4.4     - Der Verkäufer verlangt von mir auch die Erstattung der
              Versteigerungsgebühren, obwohl das die AGB des Auktions-
              hauses verbieten. Muß ich trotzdem zahlen?
4.1.4.5     - Ich hab mit dem Verkäufer vereinbart, daß ich die
              Versandkosten übernehme. Jetzt verlangt er von mir eine
              überteuerten Betrag. Muß ich zahlen?
4.1.4.6     - In der Auktionsbeschreibung stand "zuzüglich 16% Mwst".
              Darf das der Verkäufer, und muß ich zahlen?
4.1.4.7     - In der Auktionsbeschreibung behält sich der Verkäufer
              ausdrücklich einen verbindlichen Vertragsabschluß vor.
              Kommt trotzdem ein Vertrag zustande?
4.1.4.8     - Ich habe hinterher erfahren, daß ich Hehlerware
              ersteigert hab. Hab ich mich strafbar gemacht? Muß ich
              die Ware zurückgeben?
4.1.4.9     - Ich habe den Kaufpreis an den Verkäufer überwiesen,
              möchte mein Geld aber wieder zurück (weil ...). Kann ich
              die Überweisung zurückbuchen lassen?

4.2.        Zum Verkauf
4.2.1       Vertragsschluß
4.2.1.1     - Das Endgebot ist viel zu niedrig - mein Artikel ist doch
              sehr viel mehr wert. Muß ich ihn trotzdem zu diesem
              Preis verkaufen?

4.2.2       Warenübergabe
4.2.2.1     - Ich habe privat bei einem Onlineauktionshaus etwas
              versteigert und den Gegenstand verschickt. Der Käufer
              behauptet nun, er hat den Gegenstand nicht bekommen.
4.2.2.2     - Warum sollte ich den Artikel nicht als Brief oder
              Päckchen mit der Post verschicken, es ist doch billiger?

4.2.3       Geldübergabe
4.2.3.1     - Ich habe bei einem Onlineauktionshaus etwas versteigert
              und Vorauskasse vereinbart. Der Käufer überweist das
              Geld aber trotz mehrmaliger Aufforderungen nicht.
4.2.3.2     - Ich habe bei einem Onlineauktionshaus etwas versteigert
              und den Gegenstand verschickt. Der Käufer überweist das
              Geld aber trotz mehrmaliger Aufforderungen nicht.

4.2.4       Sachmängelhaftung/Rücktrittsrecht
4.2.4.1     - Ich habe bei einem Onlineauktionshaus etwas versteigert
              und das Geschäft wurde normal abgewickelt. Jetzt gefällt
              der Artikel dem Käufer aber nicht. Muß ich ihn
              zurücknehmen?
4.2.4.2     - Ich habe privat etwas versteigert. Muß ich
              Gewährleistung bieten?
4.2.4.3    -  Man hat mir gesagt, es gibt jetzt ein Gesetz, nach dem
              auch ein privater Verkäufer (jahrelang) für seine Ware
              haften muß, und ich solle unbedingt die Haftung
              ausschließen. Was ist da dran?

4.2.5       Sonstiges
4.2.5.1     - Was darf ich nicht versteigern?
4.2.5.2     - Handele ich gewerblich? Brauche ich einen Gewerbeschein?
4.2.5.3     - Ich versteigere gewerblich im Internet als Händler. Was
              sind die Unterschiede zum privaten Verkauf?
4.2.5.4     - Ich habe privat etwas versteigert. Nun will der Käufer
              eine Quittung. Muß ich ihm eine ausstellen?
4.2.5.5     - Ich möchte ein Produkt versteigern und benötige für die
              Artikelbeschreibung noch ein Foto. Darf ich mir einfach
              eines aus einer anderen Auktion, von dem Hersteller oder
              einem Händler "klauen"?

4.3.        Sonstiges
4.3.1.      - Ist eine Internetauktion wirklich eine Auktion?
4.3.2.      - Mein Geschäftspartner ist minderjährig. Wie sieht es mit
              der Gültigkeit des Vertrages aus?

4.4.        andere Staaten

5.          FAQ: die einzelnen Auktionshäuser
5.1.        eBay
5.1.1.      - Wo finde ich bei eBay eigentlich ...
5.1.2       - Was ist eigentlich ...
5.1.3.      - Wieso meint eBay, meine Bewertungen sei "vulgär"?
5.1.4.      - Warum kommen zu bestimmten Suchbegriffen niemals
              Treffer?
5.1.5.      - Ich habe bei eBay etwas an jemanden versteigert, aber in
              der End-of-Auction-Mail waren weder Name noch Adresse
              des Höchstbieters angegeben. Wie kann das passieren?
5.1.6.      - Ich hab eine E-Mail bekommen, die angeblich von eBay
              stammt. Man fordert mich auf, bestimmte Daten zu
              übermitteln. Wie soll ich mich verhalten?
5.1.7.      - Wie lange kann ich Bewertungen abgeben? Nur 90 Tage
              nach der Auktion?
5.1.8.      - Wann ist der nächste "free listing day"?
5.1.9       - Welchen Sinn hat es, sein Profil auf "privat" zu
              stellen?
5.1.10      - Wieso wird bei einem Nutzer, der 42 positive Bewertungen
              und keine negative hat, als Summe in der Klammer nur
              "41" angezeigt?

6.          FAQ: Sonstiges
6.1.        - Wie funktionieren diese oft genannten Tools (Sniper),
              und wo bekommt man sie her?
6.2.        - Welchen Transporteur soll ich wählen?
              a) Deutsche Post (DPAG)
              b) Deutscher Paketdienst (DPD)
              c) General Logistics Systems/German Parcel (GLS/GP)
              d) Hermes Versand
              e) United Parcel Service (UPS)
              f) iloxx

7.          Links
7.1.        Offizielle Homepage
7.2.        Allgemeines zum Thema Versteigerungen
7.3.        Auktionsgestaltung
7.4.        Versand
7.5.        Juristisches
7.6.        Newsgruppen

8.          Ein paar Worte zu dieser FAQ
8.1.        Autorenliste/Danksagungen
8.2.        Stand/Änderungen
8.3.        "Copyright"
8.4.        Impressum
8.5.        Das letzte Wort habt Ihr ... :)




1.          Vorwort

1.1.        Was ist daea und wozu dient dieses Dokument?

"daea" ist die Abkürzung der Newsgruppe de.alt.etc.auktionshaeuser.
Wer mit dem Begriff "Newsgruppe" nichts anzufangen weiß, kann sich
z.B. beim Projekt Usenet-ABC unter  schlau
machen. Kurz gesagt handelt es sich bei Newsgroups um Diskussionsforen
- und daea ist ein Forum, das sich rund um das Thema (Online-)
Auktionen dreht.

Dieses Dokument soll dazu dienen, die regelmäßig gestellten und immer
gleichen Fragen (frequently asked questions, FAQ) zu sammeln und dann
natürlich auch möglichst richtig und ausführlich zu beantworten. Damit
können zum einen "unnötige" Diskussionen vermieden werden, zum anderen
entsteht so aber auch für diejenigen, die bisher nichts mit daea zu
tun hatten, ein kleiner Ratgeber.

Die Erstellung der FAQ begann im Januar 2002 - im gleichen Monat, in
dem die Newsgruppe de.alt.etc.auktionshaeuser eingerichtet wurde. Im
März 2002 wurde die erste Version veröffentlicht.



2.          daea-Internes

2.1.        Tagline und Charta von daea

| de.alt.etc.auktionshaeuser	Der Handel blueht online und offline.

| Gegenstand dieser Gruppe sind alle Auktionshäuser, insbesondere die
| modernen Internet-Auktionsplattformen. Die Themen sind vor allem
| Handelstaktiken, Betrugsproblematik, Hilfs-Software,
| diskussionswürdige Auktionen, Auktionssucht und Handelswahn. Nicht
| Gegenstand der Gruppe sind Kleinanzeigen und werbende Hinweise auf
| laufende Auktionen sowie die Durchführung von Auktionen in der
| Gruppe.



2.2.        Themenbereiche

Wie in der Charta beschrieben, geht es in dieser Gruppe um
Diskussionen rund um das Thema "Auktionen" - sowohl via Internet
(eAuction) als auch über "echte" Auktionshäuser.

In de.alt.etc.auktionshaeuser (kurz: daea) sind u. a. folgenden Themen
on topic:

- diskussionswürdige Internetauktionen,
- Betrugsproblematik bei Internetversteigerungen,
- Hilfssoftware für Onlineauktionen (Snipers),
- Gestaltung von Auktionen (Design, Inhalt),
- Biet- und Verkaufsstrategien,
- Waren- und Geldübergabe (Selbstabholung, Wahl des Transporteurs,
  Porto, Versandarten, Zahlungsmethoden, Zahlungszeitpunkt)
- Handelstaktiken bei Auktionshäusern,
- Auktionssucht und Handelswahn
- etc.

Off topic, also was hier nicht hingehörend, ist:

- Werbung! Diese Gruppe ist nicht zum Bewerben laufender Auktionen
  bestimmt. Wenn Du etwas bewerben möchtest, dann findest Du dafür
  in der Hierarchie de.markt.ALL einen entsprechenden Platz.
- Beschuldigungen. Diese Gruppe ist kein öffentlicher Pranger, an den
  Du jemanden stellen kannst, wenn Du /glaubst/, übers Ohr gehauen
  worden zu sein. Trage das doch bitte mit ihm privat aus.



2.3.        Umgangsformen in der Gruppe

Auch wenn es eigentlich nicht mehr extra erwähnt werden müßte, gelten
hier natürlich die in de.ALL üblichen Umgangsformen:

Was man tun und lassen sollte, ist den Infopostings der Newsgruppe
news:de.newusers.infos zu entnehmen. Zumindest aber sollte man sich
die Netiquette () sowie
eine Anleitung zum richtigen Zitieren ()
durchlesen.



2.4.        Gestaltung des Betreffs/Verwenden von Tags

de.alt.etc.auktionshaeuser ist mit weit über 100 neuen Postings pro
Tag eine der trafficreichsten Gruppen in der gesamten de-Hierarchie.
Die meisten Teilnehmer lesen sich nicht alle Beiträge durch sondern
nur die, die sie auch tatsächlich interessieren könnten. Daher ist es
wichtig, einen aussagekräftigen Betreff zu verwenden, um dem Leser
eine sinnvolle Vorauswahl zu ermöglichen. Subjects wie "Seht mal
hier!!" oder "Darf der das??" sind dabei nicht sehr hilfreich.

Besonders hilfreich ist dagegen der Gebrauch sogenannter "Tags" (engl.
Markierung). Diese werden an den Anfang der Betreffzeile gesetzt und
zeigen so dem Leser auf den ersten Blick an, worum es in dem Posting
geht. Folgende Tags sind derzeit in daea gebräuchlich:

[FYA]       For Your Amusement:
            "Zu Eurer Unterhaltung". Damit wird beispielsweise auf
            eine kuriose Onlineauktion hingewiesen. Alternativ wird
            auch "[Fun]" (engl. Spaß) als Tag für solche Postings
            benutzt.

[FYI]       For Your Information:
            "Zu Eurer Information". Auf diese Weise kündigt z. B. man
            Pressemitteilungen oder interessante, nützliche Links an.

[Meta]      Meta-Diskussion:
            Es geht um ein Thema, daß die Gruppe selbst betrifft,
            ohne direkten Bezug zum Gruppenthema ("Auktionen") zu
            haben. Beispielsweise sind dies Diskussionen über die
            FAQ oder über die offizielle Homepage von daea.

[OT]        off topic:
            "Entspricht nicht dem (Gruppen-)Thema". Der Artikel
            gehört eigentlich in eine gaaaanz andere Gruppe, hat
            also nix mit Auktionen zu tun, aber der Poster ist gerade
            zu faul, ein Followup-To: zu setzen. *g*

[Statistik] Statistik-Posting:
            Mit diesem Tag werden die Statistik-Postings
            gekennzeichnet, in denen der Gruppentraffic ausgewertet
            wird.

[...]       ...

Den entsprechenden Tag stellt man für gewöhnlich vor das eigentliche
Subject. Eine Betreffzeile könnte also etwas so aussehen:

| [FYA] Date zu versteigern



2.5.        Abkürzungen

Wenn in einer Diskussion ein bestimmtes "Akronym" fällt, mit dem Du
nichts anfangen kannst, solltest Du entweder die Abkürzung einfach
einmal bei Google eingeben und schauen, was alles ausgespuckt wird.
Oder Du wirfst einen Blick in einen der folgenden Glossare:

- 
- 
- 

Die wohl häufigsten Abkürzungen sind hier kurz aufgeführt:

- ACK     acknowledgement:
          "Zustimmung"

- AFAIK   as far as I know:
          "soweit ich weiß"

- AFAIR   as far as I recall:
          "soweit ich mich erinnere"

- AOL     siehe "ACK"

- BTW     by the way:
          "übrigens", "apropos"

- daea    de.alt.etc.auktionshaeuser

- FAQ     frequently asked question:
          "eine häufig gestellte Frage"

          frequently asked questions:
          eine Zusammstellung von häufig gestellten Fragen, wie z. B.
          dieses Dokument :)

- FLD     free listing day:
          "kostenloser Einstelltag", ein Tag, an dem beim Auktionshaus
          keine Einstellungsgebühren verlangt werden

- FYA     for your amusement:
          "zu Eurer Unterhaltung"

- FYI     for your information:
          "zu Eurer Information"

- FZ      Fragezeichen:
          ein Usenet-Ausdruck für "Euro"

- HTH     Hope that helps:
          "Ich hoffe, das hilft Dir weiter."

- IANAL   I am not a lawyer:
          "Ich bin kein Anwalt"

- IIRC    if I recall correctly:
          "wenn ich mich richtig erinnere"

- IMHO    in my humble opinion:
          "meiner bescheidenen Meinung nach"

- LOL     laughing out loud:
          "laut lachend"

- NACK    no acknowledgement:
          "keine Zustimmung"

- RTFFAQ  Read the f*cking FAQ:
          "Lies die verdammte FAQ"

- RTFM    Read the f*cking manual:
          "Lies das verdammte Handbuch"



2.6.        Diskussionen über eine konkrete Auktion, einen bestimmten
            Geschäftspartner, ...

Wenn Du einen bestimmten Fall ansprechen willst, dann beachte bitte
folgende Punkte.

a)   Niemand in daea kann hellsehen.

Was Du uns nicht erzählst, können wir auch nicht wissen. Es ist
mühselig, ständig Details nachfragen zu müssen, nur weil im
Ursprungsposting zu wenige Informationen angegeben wurden. Daher:
beschreibe Deinen Fall so ausführlich, daß ihn auch jeder
nachvollziehen kann.


b)   Angabe von Auktionsnummern

Bei Fragen zu einer konkreten Versteigerung, ist es in der Regel sehr
hilfreich, die Auktionsnummer mitanzugeben - und zwar bereits im
ersten Posting und nicht erst, wenn hundert Leute danach gefragt
haben. :-)

Jedoch ist es nicht jedermanns Sache, sein Kaufverhalten auf diese
Weise der Öffentlichkeit preiszugeben, siehe auch Punkt 2.7. Wenn es
Dich stört und wenn Du, statt die Auktionsnummer anzugeben, den Fall
ausführlich beschreibst, wird das wohl auch von den meisten
respektiert werden.


c)   Posten von Links

Wenn Du Dich entschlossen hast, die Auktionsnummer bekanntzugeben,
dann bitte in Linkform und so, daß der Link auch anklickbar ist. Viele
Newsreader brechen nämlich selbst Links nach einer bestimmten
Zeichenzahl (ca. 72) automatisch um - dann kommt soetwas dabei heraus:

| http://cgi6.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=123456&item=1234
| 567890

Das macht jedem, der sich die Seite anschauen will, zusätzliche
Arbeit. Schau daher bitte in eine entsprechende FAQ zu Deinem
Newsreader, wie man den Umbruch bei Links verhindert (bei einigen
Programmen beispielsweise, indem man den Link in spitze Klammern
setzt). Außerdem kann man die meisten Links auch sinnvoll kürzen. Der
o.g. Link würde zum Beispiel am besten so aussehen:

| 

Ggf. können auch Dienste wie  oder
 nützlich sein, um einen Zeilenumbruch zu
verhindern. Dies sollte aber nur eine Notlösung darstellen, da viele
Leser solche Angebote schon aus Prinzip nicht nutzen wollen.


d)  Informationen über Geschäftspartner

Wenn Du über einen Deiner Geschäftspartner berichten möchtest, ist es
trotz der obigen Bitte nach ausführlichen Informationen in der Regel
nicht notwendig, Daten wie Anschrift, E-Mail-Adresse oder
Telefonnummer zu posten. Im Gegenteil: das sind persönliche Daten, mit
denen Du sorgsam umgehen solltest - Du würdest ja auch nicht wollen,
daß jemand Deine Daten grundlos in der ganzen Welt verbreitet.

Auch beim Zitieren von E-Mails solltest Du mit Bedacht handeln: im
Usenet wird es von vielen als unhöflich angesehen, wenn man private
E-Mails postet.


e)  daea ist kein Pranger.

Auch wenn Du Probleme mit einem Geschäftspartner hattest - daea ist
nicht als Pranger gedacht, um die anderen vor ihm zu warnen. Solche
Warnungen sind meist auch nur sehr einseitig: Dein Geschäftspartner
würde den Fall wahrscheinlich genau umgekehrt darstellen und die
anderen vor /Dir/ warnen ...



2.7.        Datenschutz

An daea nehmen viele Menschen teil: im Jahr 2002 haben knapp
neunzehnhundert verschiedene Leute in die Gruppe gepostet - dazu
kommen die wohl zahlreichen stillen Leser ("Lurker"). Du kannst Dir
vorstellen, daß unter diesen Menschen auch einige sind, die Deine
Artikel sehr kritisch beäugen. Wenn Du von eigenen Verfehlungen
berichtest (auch wenn Du überhaupt nicht weißt, daß Du etwas falsch
gemacht hast), sind die Chancen groß, daß Dich jemand bei Deinem
Auktionshaus anschwärzen wird. Das solltest Du bedenken bevor Du,
bevor Du Deinen Benutzernamen in der Gruppe bekannt gibst.

Hast Du Dich entschlossen, Deinen Benutzernamen nicht zu
veröffentlichen, ist es sinnvoll, auch die E-Mail-Adresse, mit der Du
Dich beim Auktionshaus angemeldet hast, nicht bekanntzugeben (z.B. im
"From:"-Feld): eBay beispielsweise erlaubt nämlich die Identifikation
von Mitglieder anhand ihrer Adresse ...

Deine Postings werden außerdem in verschiedenen Archiven wie Google
Groups auf lange Zeit gespeichert. Auch "X-No-Archive: yes" in Deinem
Header kann nicht verhindern, daß zumindest Teile Deiner Beiträge
archiviert werden. So wird es für Deine Freunde und Bekannte sehr
einfach sein, auf einmal von Dir gepostete Informationen
zurückzugreifen. Dessen solltest Du Dir bewußt sein, bevor Du
vertrauliche Daten Deiner Geschäftspartner (vgl. 2.6.d) oder von Dir
selbst veröffentlichst.



3.          FAQ: online versteigern/ersteigern

3.1.        Kauf

3.1.1.      Vor dem Ersteigern

3.1.1.1.    Was sollte man bei einem Angebot beachten?

a           Sorgfältig lesen.

Lies Dir die Beschreibung immer sorgfältig durch. In der Beschreibung
stehen meistens wichtige Details (etwa über Defekte und
Beschädigungen), die alleine aus der Auktionsüberschrift nicht
ersichtlich sind.

Oft hat Verkäufer auch noch auf seiner "mich"-Seite Informationen zu
den Versandkosten und zum Ablauf stehen. Wenn also im Text steht, daß
man auf diese "mich"-Seite schauen soll, dann sollte man das
sicherheitshalber auch tun!


b           Im Netz umschauen.

Schnapp Dir Google, und informiere Dich, was das Produkt kosten würde,
wenn Du es Dir neu kaufst - vielleicht lohnt sich ja eher ein Neukauf.
In dem Zusammenhang solltest Du auch einen Blick auf die Seite des
Herstellers oder auf Preisvergleich-Seiten (wie etwa
) werfen.

Sieh auch nach, wie lange das Produkt schon auf dem Markt ist und wie
es in Tests abgeschnitten hat. Oft hilft auch ein Blick in
Google-Groups, um zu sehen, was im Usenet so darüber geschrieben
wurde.

Ein kleiner Hinweis nebenbei: bei einigen Onlineversteigerungen bieten
manche Leute utopische Preise, obwohl es das Produkt verhältnismäßig
günstig in jedem zweiten Onlineshop oder im Discounter um die Ecke zu
kaufen gibt - oft weil die Verkäufer durch Bemerkungen wie "günstig",
"selten" oder "OOP" ("out of print": wird nicht mehr hergestellt) in
die Irre führen. Wenn Du eine solche Auktion entdeckst, kommt es Dir
ja vielleicht in den Sinn, den Bieter per E-Mail darauf hinzuweisen,
daß er den Artikel für einen wesentlich niedrigeren Preis auch neu im
Handel kaufen könnte. Der Bieter wird sich darüber freuen - informiere
Dich aber vorher, ob Du mit einem solchen Vorgehen nicht gegen die
Bestimmungen des Auktionshauses verstößt.


c           Über den Verkäufer informieren.

Schau Dir vor einem Gebot stets die Bewertungen des Verkäufers an -
besonders die negativen ... Natürlich hat jeder von uns auch mal mit
"0 positiven Bewertungen" angefangen, weswegen das nicht grundsätzlich
gegen den Verkäufer spricht. Allerdings solltest Du vorsichtig sein,
wenn ein Neuling wertvolle Gegenstände auffallend günstig verkauft.


d           Frag den Verkäufer bei Unklarheiten.

Wenn Du Fragen zum Artikel hast, stell sie dem Verkäufer, und steigere
nicht einfach blind mit. Besonders bei teuren Geständen solltest Du
VOR dem Bieten das Gespräch mit dem Verkäufer suchen ... Wenn der
Verkäufer nicht antwortet, solltest Du die ganze Sache noch mal
überdenken.


f           Steck Dir Deine Grenzen ab.

Leg vor dem Bieten den Höchstbetrag fest, den Du für diesen Artikel
ausgeben willst, und halte Dich dann auch daran. Laß Dich in der Hitze
des (Auktions-)Gefechts nicht dazu verleiten, einen Betrag zu bieten,
den Du später vielleicht bereust.


g           Biete nicht zu früh

Es hat sich in der Praxis gezeigt, daß man durch zu frühes Bieten den
Preis nur sinnlos in die Höhe treibt. Denke immer daran: andere Bieter
sitzen auch vor der Auktion, vielleicht auch gerade der, den Du
überbieten willst. Wenn noch viel Zeit bis zum Auktionsende ist, dann
bricht oft beim Überbotenen der Ehrgeiz durch und er überbietet Dich.
Biete also so, daß er keine Chance mehr hat. Am besten setzt Du Dich
mit einer Stoppuhr davor und bietest in den letzten Sekunden. Beachte
aber die Server-Reaktionszeiten.


h           Schau nach Sofort-Kaufen-Auktionen

eBay und auch viele andere Anbieter bieten den Verkäufern die
Möglichkeit, ihrer Auktion einen Fixpreis hinzuzufügen. Diesen kann
man bieten und die Auktion ist sofort beendet. Manchmal liegt dieser
Preis unter dem zu erwartenden Endpreis. Suche daher in den ganz neuen
Auktionen nach "Sofort-Kaufen"-Schnäppchen. Mit viel Glück findet man
Auktionen, wo der Verkäufer den Wert seiner Ware unterschätzt hat.
Dann gewinnt, wer diese zuerst findet.


i           Sofort-Kaufen verhindern

Es kann natürlich auch sein, daß der Sofort-Kaufen-Preis genau im
Mittelfeld des zu erwartenden Endpreises liegt. Wenn Du die Hoffnung
hast, daß Du den Artikel unter diesem Preis ersteigen kannst, aber die
Befürchtung hast, daß ihn doch noch einer per "Sofort-Kaufen"
wegschnappt, dann biete das Startgebot. Die Option "Sofort-Kaufen" ist
nämlich nur verfügbar, wenn noch kein Gebot vorliegt. Durch Dein
Erstgebot kannst Du das also wirksam verhindern.



3.1.2.      Nach dem Ersteigern

3.1.2.1.    Ich habe eine Auktion gewonnen. Und nun?

a           Melde Dich beim Verkäufer.

Ergreife die Initiative, und schreibe dem Verkäufer. Was in Deine
E-Mail hinein sollte:
- Deine Postanschrift
- Versandart, die Du möchtest (falls nicht schon in der Beschreibung
  festgelegt)
- Zahlungsart, die Du möchtest (falls nicht schon in der Beschreibung
  festgelegt)
- evtl. Telefonnummer für Rückfragen
- ein paar freundliche Worte. :)


b           Sei geduldig.

Nicht jeder checkt alle 5 Minuten seine E-Mails. Also werde nicht
ungeduldig, wenn sich der Verkäufer nach zwei oder drei Tagen noch
nicht gemeldet hat, und schicke dem anderen keine bösen E-Mails. Halte
Dich eher an die Maßgaben des Auktionshauses, das meistens einen
Zeitraum von einer Woche für die Kontaktaufnahme läßt.


c           Wähle die Versandart.

Es ist ratsam, den Versand von Gegenständen, die mehr als nur ein paar
Euro gekostet haben, dokumentieren zu lassen, also sie als
(Einwurf-)Einschreiben oder als Paket verschicken zu lassen. Sollte
die Ware dann wirklich auf dem Postweg verloren gehen (und das ist bei
Päckchen nicht gerade selten), hätte sich dann der Streit, ob der
Verkäufer die Ware denn nun auch abgeschickt hat, erübrigt.

(Natürlich ist das auch nur ein Beleg, daß der Verkäufer /irgendetwas/
abgeschickt hat ... Falls ein Ziegelstein in Deinem Paket ist, ist der
Fall wieder anders.)

Wertvolle Gegenstände solltest Du Dir evtl. sogar nur versichert
schicken lassen: Postpakete sind grundsätzlich immer mit 500 Euro
versichert, Einschreiben mit 25 Euro. Es lohnt sich also nicht nur
der Protokollierung wegen, teurere Versandarten zu wählen, sondern
auch wegen des Schutzes bei Verlust.

Postsendungen können auch mit höheren Beträgen als 500 Euro
versichert werden. Beachte aber, daß für bestimmte Gegenstände,
nämlich solche der sog. Valorenklasse II, das sind Wertpapiere,
Bargeld, Münzen, Edelmetalle und dergl., die im Verlustfall nicht in
einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt werden können, der
Versandwert grundsätzlich auf 500 Euro beschränkt ist, und zwar für
die Summe aller Sendungen an den gleichen Adressaten. Weiche bei
wertvollen Sammlerobjekten usw. daher lieber auf einen anderen
Transporteur aus, der auch höherwertige Sendungen versichert
befördert.

Bedenke: Die Gefahr geht auf Dich über, sobald der Verkäufer die Ware
zur Post gebracht hat - wenn /Du/ Dich gegen eine Versicherung
entscheidest, kannst Du im Falle eines Verlustes oder einer
Beschädigung grundsätzlich nicht vom Verkäufer Schadensersatz
verlangen. Weitere rechtliche Infos zu diesem Thema gibt's in den
Punkten 4.1.2.1 und 4.1.2.2.

Eine kleine Übersicht über verschiedene Transporteure findest Du im
Punkt 6.2.


d           Wähle die Zahlungsart.

Überweisungen sind schnell und günstig. Eine Nachnahme ist relativ
teuer - außerdem muß der Verkäufer u. U. ziemlich lange auf sein Geld
warten ... Davon abgesehen sind beide Zahlungsmethoden aber
gleichwertig.

Für Vielersteigerer lohnt sich in diesem Zusammenhang vielleicht sogar
ein Onlinebankingkonto: So kann das Geld schon innerhalb von 24
Stunden beim Verkäufer sein.


e           Bei teurer Ware: Bitte Identifikationsnachweis

Bei teuren Gegenständen solltest Du überprüfen, ob der Verkäufer einen

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